Die Nachbarschaftsgesetze der Länder regeln unter anderem die Grenzabstände und zulässigen Höhen von Gehölzen an Nachbarschaftsgrenzen
Die sachverständige Tätigkeit umfasst
- Messen von Abständen und Höhen
- Gehölzbestimmung
- Ermittlung der Verjährung von Beseitigung und Rückschnittsfristen
- Beeinträchtigung von Grundstücken durch Überhang und Immissionen
- Beeinträchtigung durch Wurzeleinwuchs in Grundstücke und Rohre